Qualifizierte Teilzeitarbeit
Qualifizierte Teilzeitpositionen setzen eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Berufserfahrung ist von Vorteil, aber nicht Bedingung. Dazu zählen z.B. im kaufmännischen Bereich die Berufe der Bürofach-, Bürohilfskräfte sowie die Rechnungskaufleute,
Hochqualifizierte Teilzeitarbeit
Hochqualifizierte Teilzeitpositionen setzen ein Fach- oder Hochschulstudium voraus. Zudem werden diese Posten der Teilzeit nach ihrer Stellung im Unternehmen bzw. in der Behörde unterschieden: man spricht dann von der qualifizierten Sachbearbeitung und von den Führungspositionen. Die Teilzeitstellen der qualifizierten Sachbearbeitung sind ohne Führungsverantwortung.
Reduzierte Tagesarbeitszeit
In diesem Zusammenhang ist von der klassischen Halbtags-Vormittags-Arbeit die Rede. Die Dauer der Arbeitszeit noch deren Lage sind nicht veränderbar.
Reduzierte Wochenarbeitszeit
Hierunter ist eine Drei- oder Viertagewoche mit reduziertem Arbeitszeitbudget zu verstehen. An bestimmten Wochentagen wird in Vollzeit gearbeitet, ein oder zwei Tage sind arbeitsfrei. Der freie Tag kann nach Vereinbarung und Bedarf verschiebbar sein.
Reduzierte Monatsarbeitszeit
Diese Arbeitszeitform ist in der Praxis bisher nur selten vorzufinden. Sie kann bedeuten, dass 3 Wochen in Vollzeit und 1 Woche gar nicht gearbeitet wird. In diesem Fall wäre die Basis ein 75%iges Arbeitszeitbudget.
Eine andere Variante könnte eine 50%ige Arbeitszeit sein, die 2 Wochen volle Arbeitszeit und 2 Wochen Freizeit beinhaltet. Auch in wochenweisem Wechsel zwischen Vollzeitarbeit und Freizeit ist eine solche Verteilung der Arbeitszeit denkbar.
Die Definition der Arbeitsplatzteilung ergibt sich aus § 5 Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG). Nach dieser Vorschrift spricht man von Arbeitsplatzteilung, wenn ein Arbeitnehmer mit zwei oder mehreren Arbeitnehmern vereinbart, dass sich diese die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen. Da sich der Begriff Arbeitszeitplatzteilung wörtlich mit „Job-Sharing“ übersetzen lässt, wird in der Praxis überwiegend den aus den USA stammenden Begriff von Job-Sharing verwendet. Es bietet sich an, die Bezeichnung „Job-Sharing“ als Oberbegriff für Modelle der Arbeitsplatzteilung zu verwenden.
Job-Splittung
Bei dieser Form der Arbeitsplatzteilung kann ein Vollzeitarbeitsplatz in zwei voneinander unabhängige Teilzeitstellen aufgeteilt werden. So besteht die Möglichkeit, dass durch das Job-Splitting eine Vollzeitstelle lediglich in zwei Teilzeitstellen mit feststehenden Arbeitszeiten umgewandelt wird. Andererseits ist es auch denkbar, dass flexible Arbeitszeitgestaltungsformen, wie z.B. die Gleitzeit, mit dem Job-Splitting kombiniert werden.
Job-Sharing
Job-Sharing ist Partnerinnen bzw. Partnerteilzeit. Charakteristisch für Job-Sharing ist, dass zwei oder mehrere Beschäftigte als Gemeinschaft einen oder mehrere Arbeitsplätze unter sich aufteilen. Die Partner können Dauer und Länge ihrer individuellen Arbeitszeiten selbst festlegen. So lange sie sich mit dem oder den Arbeitsplatzpartnern einigen, sind innerhalb des für Vollzeitbeschäftigte geltenden Rahmens alle Möglichkeiten individueller Arbeitszeitverteilung gegeben. Für jeden Job-Sharing-Partner muss ein eigener Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
Beim Job-Sharing sind die Arbeitsplätze jeweils in sich geschlossen wie beim Job-Splitting; darüber hinaus bietet diese Form aber eine arbeitszeitliche Selbstbestimmung mit dem Partner.
Split-Level-Sharing
Die Besonderheit bei diesem Modell der Arbeitsplatzteilung besteht darin, dass die Arbeit nach Arbeitsinhalten aufgeteilt wird. Diese funktionale Arbeitsplatzteilung bietet sich für Arbeitsplätze mit unterschiedlichen fachlichen Qualifikationsniveaus an. Hier gilt die Voraussetzung, dass die Arbeitsaufgaben teilbar sind.
Beim Split-Level-Sharing erfolgt neben der arbeitszeitlichen Selbstbestimmung und der Arbeitszeitabstimmung mit dem Partner eine inhaltliche Teilung der Arbeitsaufgaben.
Zur Verdeutlichung sei folgendes Beispiel erwähnt: Eine Diplom-Kauffrau teilt sich den Arbeitsplatz mit einem Juristen. Die anfallenden betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten auf dieser Stelle obliegen der Kauffrau, während die Abwicklung von rechtlichen Arbeiten dem Juristen zugeordnet sind.
Job-Pairing
Bei dieser Form der Arbeitsplatzgestaltung verpflichten sich die Arbeitnehmer, die Arbeit zusammen zu erledigen, sich zu informieren und die wesentlichen Entscheidungen gemeinsam zu treffen.
Beim Job-Pairing übernehmen die Arbeitnehmer im Rahmen der selbstbestimmten, zeitlichen und eventuell funktionalen Aufteilung des Vollzeitarbeitsplatzes für die Erledigung der Arbeit gemeinsam die Verantwortung.
Top-Sharing
Ein Karrieremodell der Spitzenklasse
Unter Top-Sharing wird ein partnerschaftliches Führungsmodell verstanden, ein Job-Sharing in Top-Positionen. Der Begriff TopSharing wurde hauptsächlich in der Schweiz geprägt, wo es bereits Pilotprojekte gibt, mit ermutigenden Resultaten.