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Altersvorsorge
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Die gesetzliche Rente spielt noch immer eine wichtige Rolle in der Altersvorsorge. Allerdings ist es unerlässlich, darüber hinaus für Ihre Zukunft vorzusorgen: Im Rahmen der privaten oder betrieblichen Vorsorge. Dies trifft für die Beschäfttigte, Existenzgründerin, Freiberuflerin und Unternehmerin zu.
Für die Beschäftigte leitet der Arbeitgeber bei der betrieblichen Vorsorge auf Wunsch der Arbeitnehmerin einen Teil des Gehalts oder Lohns für die Vorsorge ab. Hier spricht man von Entgeltumwandlung. Vom Staat direkt unterstützt wird sie hier bei den Durchführungswegen Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. Eine große Auswahl an Anlageformen gibt es in der privaten Vorsorge. Ob risikoreich oder solide, mit hoher Flexibilität oder langfristiger Perspektive, mit oder ohne staatliche Förderung. Hier gibt es für nahezu jede individuelle Anforderung das entsprechende Produkt.
Selbstständige Unternehmerinnen sollten den Aufbau ihrer Altersversorgung rechtzeitig planen. Gut zu wissen: Die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung, die man sich in der Zeit als Beschäftigte erworben hat, bleiben erhalten. Selbständige Freiberuflerinnen und Gewerbetreibende können auch weiterhin Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund abführen. Für sie gelten die Mindestbeiträge für freiwillig Versicherte. Sie betragen monatlich 79,60 Euro (West und Ost in 2008).
Für einige selbständige Tätigkeiten besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen beispielsweise Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten. Eine Auflistung versicherungspflichtiger Selbständiger finden Sie im § 2 Sozialgesetzbuch VI
Beratungen (Kooperationspartner):
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Informationen/Tipps:
Das Dauerthema der letzten und auch wohl der nächsten Jahre: die Rente.
Auch wenn die Politiker sich anscheinend immer noch nicht trauen, offen zu sagen, wie die Rentensituation in Deutschland wirklich ist, muss hier gesagt werden, dass die Demographen ein klares Bild aufzeigen. Ergebnis Es wird nicht reichen. Vor allem nicht für die Jüngeren und insbesondere für viele Frauen. Das leidige Thema Kind und Beruf führt gerade hier zu klaren Nachteilen.
Doch wie löst frau das Problem? Leider gibt’s nur eine Antwort: mit Geld. Da reich zu heiraten als Lösung uns doch leicht ins finstere Mittelalter zurückführt, bleibt uns nur, selbst tätig zu werden. Doch dann schon das nächste Problem: Riesterrente, Basisrente (Rürup), betrieblich oder privat? Kapitalgedeckt oder fondsgebunden? Und wie ist das mit den Steuern? Was ist mit dem Geld, wenn mir etwas passiert? Fragen über Fragen.
Wichtig bei der richtigen Wahl der Altersvorsorge ist nicht nur, welchen Weg ( also gefördert/ungefördert) frau wählt, sondern auch hohe Flexibilität und vor allem die Anlageform.
Fazit:
Welcher Durchführungsweg, welcher Tarif mit welcher Anlageform das Richtige ist, sollte mit kompetenten PartnerInnen ausführlich geklärt werden. Nicht das Erstbeste, was einem über den Weg läuft nehmen oder ausschließlich „seinen“ Vertreter anzusprechen, muss hier der Rat sein.
Unser Tipp: Optimalen Marktüberblick mit den besten Angeboten können hier nur sog. freie Versicherungs - MaklerInnen geben. Sie arbeiten in der Regel unabhängig mit allen Anbietern am Markt zusammen und zwar im Auftrag des Kunden und nicht wie ein Vertreter einer Versicherung oder Bank im Auftrag für Ihre jeweilige Gesellschaft.
Jetzt eine kostenlose und unverbindliche Beratung von einem uabhängigen Versicherungsexperten anfordern Frau Baus , Tel.: 04421-84643 bzw. email info@qualifizierte-teilzeitarbeit.de
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Mittlerweile ist es schon jede vierte Arbeitnehmerin bzw. jeder vierter Arbeitnehmer und jeder fünfte Angestellte bzw. jeder fünfte Angestellter, die bzw. der den Beruf wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen der Altersrente aufgeben muss. Um sich vor den finanziellen Auswirkungen zu schützen, die mit einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit einhergehen, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein absolutes Muss.
Am besten Sie beantragen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung, solange Sie gesund sind. Man weiß nie, wann ein Unfall oder eine Erkrankung eintritt. Häufigster Grund sind mittlerweile psychische Erkrankungen wie Depressionen und Rückenerkrankungen. Berufsunfähig durch einen Unfall zu werden, nimmt nur ein geringer Prozentsatz ein.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie kann als Zusatzversicherung als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden. Zur Invaliditätsversicherung zählen neben der Berufsunfähigkeitsversicherung die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung, die Dread Disease- und die private und gesetzliche Unfallversicherung, die in Ihren Bedingungen aber unterschiedliche Ausprägungen haben.
Beratungen (Kooperationspartner):
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Informationen/Tipps:
Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird gemeinhin immer noch unterschätzt. Mit den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) lässt sich der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten.
Der Staat hat die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschränkt. So erhalten Personen, die nach 1961 geboren sind, keine Berufsunfähigkeitsrente mehr.
Die gesetzliche Sozialversicherung bietet bei Invalidität und Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn überhaupt, nur einen geringen Basisschutz.
Einige wichtige Hinweise sollten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten:
Verzicht auf Verweisung
Im Wesentlich gibt es unter den verschiedenen Anbietern drei unterschiedliche Handhabungen bezüglich einer Verweisung im Versicherungsfall:
Die abstrakte Verweisung
Die konkrete Verweisung
Der Verzicht auf Verweisung
Bei der Wahl Ihres Anbieters sollten Sie darauf achten, dass die Verweisung ausgeschlossen wird.
Wir empfehlen in jedem Fall vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die individuelle Beratung. Ihr persönliches Angebot erhalten Sie bei Frau Baus (Versicherungsfachfrau, IHK), Tel.: 04421-84643 bzw. E-Mail: info@qualifizierte-teilzeitarbeit.de
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Eine Krankenversicherung gewährt ihren Mitgliedern und Mitgliederinnen Leistungen, um die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen oder zu bessern. Die Beiträge werden bei Angestellten und Arbeitern anteilig von ihnen und von ihren Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen bezahlt.
Man unterscheidet zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen. Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht bei Angestellten und Arbeitern, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (im Jahr 2009 bei € 4.050 pro Monat) liegt. Oberhalb dieser Grenze können Sie sich privat krankenversichern oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Für den Personenkreis der Teilzeitbeschäftigten wird überwiegend eine gesetzliche Krankenkasse in Betracht bekommen, weil durch die Reduzierung der Arbeitszeit das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen wird.
Sollte eine Privatversicherung aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, so gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Sie können zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abschließen.
Beratungen:
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| Ihr Finanzcoach für Teilzeitbeschäftigte |
Informationen/Tipps:
Krebsversicherung
Die 1. frauenspezifische Krebsversicherung in Deutschland
Es gibt eine Versicherung, die speziell für Frauen entwickelt wurde. Sie deckt das Risiko von frauenspezifischen Krebsarten ab. Zu den typischen Frauenkrankheiten zählen: Brustkrebs, Eierstockkrebs, Eileiterkrebs, Gebärmutterkrebs, Scheidenkrebs oder Krebs der äußeren Schamlippen.
Da Krebserkrankungen weiterhin zunehmen, gilt die Versicherung genau für diesen Bereich. Damit bekommen Frauen im Fall der Fälle die Möglichkeit, insbesondere Therapien und Anwendungen, eine Kinderbetreuung und Haushaltshilfe zu finanzieren. Flyer
In Schweden hat man mit diesem Produkt bereits gute Erfahrungen gemacht. Jetzt haben auch Frauen in Deutschland die Möglichkeit, an diesem wirklich attraktiven und sinnvollen Produkt partizipieren zu können.
Wie wir Frauen ja alle wissen, neigen Frauen dazu, an sich selbst immer erst zuletzt zu denken - keine gute Ausgangsbasis für eine Genesung.
Eine solche Versicherung beinhaltet folgende Leistungen:
Einmalzahlung (bei Diagnose)
12 monatige Rente
Krankenhaustagegeld (bis zu 100 Tagen)
Kosmetische Operationen
Beispiel:
Jahresprämie in €
Tarif |
Classic |
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18-29 Jahre |
55,00 |
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30-39 Jahre |
95,00 |
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40-44 Jahre |
138,62 |
|
45-49 Jahre |
162,76 |
|
50-54 Jahre |
207,93 |
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55-59 Jahre |
245,52 |
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60-64 Jahre |
249,48 |
Ihr persönliches Angebot erhalten Sie bei Frau Baus (Versicherungsfachfrau, IHK), Tel:: 04421-84643 bzw. email: info@qualifizierte-teilzeitarbeit.de
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Beschreibung:
Ein Unfall kann das eigene und das Leben der Angehörigen gehörig durcheinander bringen. Wochenlange Krankenhausaufenthalte, eventuelle Reha - Maßnahmen, im schlimmsten Falle eine Arbeitsunfähigkeit oder- Einschränkung bringen große finanzielle Verluste. Mit der Unfallversicherung sollen diese finanziellen Risiken minimiert und ausgeglichen werden.
Neben der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine private Unfallversicherung nötig.
Beratungen (Kooperationspartner):
Informationen/Tipps:
Ob beim Sport, in der Freizeit oder auf dem Weg zur Arbeit. Ein Unfall kann immer passieren. Und in einigen Fällen erleiden die Verunglückten Verletzungen, die zu schweren Beeinträchtigungen mit langjährigen Folgen führen.
Ein solcher Unfall kann hohe finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Wer sich absichern möchte, sollte deshalb eine private Unfallversicherung abschließen. Sie zahlt den Versicherten eine zuvor fest vereinbarte Summe über die sie unabhängig von den tatsächlichen Kosten oder Einbußen frei verfügen kann. Dieser weltweite Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr gegen Unfälle jeglicher Art.
Die private Unfallversicherung leistet insbesondere dann, wenn der Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder zum Tod führt.
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