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Chancengleichheit

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Beschreibung:

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) , umgangsprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet - ist ein deutsches Bundesgesetz. Es soll ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Dadurch ergeben sich Rechtsansprüche auch im Arbeitsleben, wenn Missbräuche festgestellt werden. Besondere Regeln sind in diesem Bereich im Bewerbungsverfahren, bei den Aufstiegschancen (Karriere), bei den Arbeitsbedingungen, beim Einkommen, bei der Kündigung oder bei der Weiterbildung zu beachten.

Chancengleichheit von Frauen und Männern

Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ist ein grundgesetzlicher Auftrag. Gezielte Personalentwicklung und Frauenförderung sollten fester Bestandteil der Unternehmensziele sein. Der gesetzliche Auftrag sollte an das ganze Unternehmen gerichtet sein, der Erfolg abhängig von der konkreten und konsequenten Unterstützung aller Bereiche.

Die Beauftragten für Chancengleichheit in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung

  • stehen für gleiche berufliche Chancen von Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen Ebenen.
  • setzen sich dafür ein, dass Frauen und Männer gleichermaßen die Chance haben, Familie und Beruf zu vereinbaren.
  • streiten dafür, dass Frauen auch in Führungs- und Entscheidungspositionen aufrücken und gleichermaßen repräsentiert sind.

 

Arbeitszeitmodelle/ Teilzeitarbeit und Chancengleichheit

Verschiedene Arbeitszeitmodelle ermöglichen sowohl den Unternehmen als auch ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einen flexibleren Umgang mit ihrer Zeit. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich, dazu zählen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mehr Freizeit, Aufbau einer zweiten Existenz, usw. Frauen und Männern sollten die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeitszeit reduzieren - unabhängig aus welchen Gründen. Die Unternehmen sind gefordert, die spezifischen Anforderungen der Unternehmensbereiche und die Bedürfnissen der Mitarbeitenden in Einklang zu bringen. Die Vorgesetzten sollten die Möglichkeit bekommen, im Rahmen des gewählten Arbeitszeitmodells individuelle Apsprachen zu treffen (Teilung des Arbeitsplatzes oder eine individuelle Arbeitszeitreduzierung). Auf dieser Grundlage wird den Unternehmen ermöglicht, dass sie eine Vielzahl betriebsspezifischer und individueller Modelle definieren können.

 

Elternzeit und Chancengleichheit

Als Elternzeit bezeichnet man in Deutschland einen Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Auf diese Freistellung haben die Eltern einen Rechtsanspruch.

Erwerbstätige Eltern können frei entscheiden, wer von ihnen Elternzeit nimmt. Sie können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Wer Elternzeit nimmt, kann in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit.

Die Väter werten die Elternzeit als wichtiges Angebot. Durch die Einführung des Elterngeldes ( 1. Januar 2007), dass an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes trat, liegt der Väter-Anteil zwei Jahre nach Einführung des einkommensabhängigen Elterngeldes (maximal 1800 Euro im Monat) bereits bei 18 %. Dennoch wäre es wünschenswert, dass noch mehr Vater von der Regelung Gebrauch machen.

Gründe für die Zurückhaltung der Väter sind darin zu sehen, dass

  • die Einkommensverluste meist größer sind, wenn der Vater zu Hause bleibt.
  • Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen, müssen verstärkt berufliche Nachteile befürchten;
  • es ist bei den mehrheitlich noch traditionellen Rollenmustern unüblich und Väter befürchten daher in dieser Rolle einen Verlust gesellschaftlicher Anerkennung.

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich noch mehr Väter an der Elternzeit verstärkt beteiligen, steigt unter der Bedingung, dass

  • beide Elternpaare gleich viel verdienen,
  • das Einkommen der Mutter höher ist als das des Vaters,
  • eine gleichberechtigte Partnerschaft vorliegt.

 

Bezahlung und Chancengleichheit

Grundsätzlich sollten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit bekommen. Leider sieht es in der Praxis anders aus. Zum Start der neuen EU-Kampagne gegen das “Gender Pay Gap” forderte Sozialkommissar Vladimír Spidla diese “Lücke” bei der Entlohnung von Frauen zu schließen. “Wir können die Wirtschaftskrise nur bewältigen, wenn wir das Potenzial aller Bürgerinnen und Bürger nutzen”. Die Angleichung der Löhne von Männern und Frauen hält er daher für ein ebenso moralisches wie ökonomisches Gebot. Bisher ist die Lohnkluft zwischen Männern und Frauen in der Bundesrepublik mit 23 Prozent rund 6 Prozent größer als der europäische Durchschnitt.

 

Weiterbildung und Chancengleichheit

Weiterbildungen stehen grundsätzlich allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen offen, unabhängig davon, ob sie nun in Vollzeit oder in Teilzeit beschäftigt sind.

 

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