Chancengleichheit
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Beschreibung:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) , umgangsprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet - ist ein deutsches Bundesgesetz. Es soll ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Dadurch ergeben sich Rechtsansprüche auch im Arbeitsleben, wenn Missbräuche festgestellt werden. Besondere Regeln sind in diesem Bereich im Bewerbungsverfahren, bei den Aufstiegschancen (Karriere), bei den Arbeitsbedingungen, beim Einkommen, bei der Kündigung oder bei der Weiterbildung zu beachten.
Chancengleichheit von Frauen und Männern
Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ist ein grundgesetzlicher Auftrag. Gezielte Personalentwicklung und Frauenförderung sollten fester Bestandteil der Unternehmensziele sein. Der gesetzliche Auftrag sollte an das ganze Unternehmen gerichtet sein, der Erfolg abhängig von der konkreten und konsequenten Unterstützung aller Bereiche.
Die Beauftragten für Chancengleichheit in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung
- stehen für gleiche berufliche Chancen von Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen Ebenen.
- setzen sich dafür ein, dass Frauen und Männer gleichermaßen die Chance haben, Familie und Beruf zu vereinbaren.
- streiten dafür, dass Frauen auch in Führungs- und Entscheidungspositionen aufrücken und gleichermaßen repräsentiert sind.
Arbeitszeitmodelle/ Teilzeitarbeit und Chancengleichheit
Verschiedene Arbeitszeitmodelle ermöglichen sowohl den Unternehmen als auch ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einen flexibleren Umgang mit ihrer Zeit. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich, dazu zählen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mehr Freizeit, Aufbau einer zweiten Existenz, usw. Frauen und Männern sollten die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeitszeit reduzieren - unabhängig aus welchen Gründen. Die Unternehmen sind gefordert, die spezifischen Anforderungen der Unternehmensbereiche und die Bedürfnissen der Mitarbeitenden in Einklang zu bringen. Die Vorgesetzten sollten die Möglichkeit bekommen, im Rahmen des gewählten Arbeitszeitmodells individuelle Apsprachen zu treffen (Teilung des Arbeitsplatzes oder eine individuelle Arbeitszeitreduzierung). Auf dieser Grundlage wird den Unternehmen ermöglicht, dass sie eine Vielzahl betriebsspezifischer und individueller Modelle definieren können.
Elternzeit und Chancengleichheit
Als Elternzeit bezeichnet man in Deutschland einen Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Auf diese Freistellung haben die Eltern einen Rechtsanspruch.
Erwerbstätige Eltern können frei entscheiden, wer von ihnen Elternzeit nimmt. Sie können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Wer Elternzeit nimmt, kann in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit.
Die Väter werten die Elternzeit als wichtiges Angebot. Durch die Einführung des Elterngeldes ( 1. Januar 2007), dass an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes trat, liegt der Väter-Anteil zwei Jahre nach Einführung des einkommensabhängigen Elterngeldes (maximal 1800 Euro im Monat) bereits bei 18 %. Dennoch wäre es wünschenswert, dass noch mehr Vater von der Regelung Gebrauch machen.
Gründe für die Zurückhaltung der Väter sind darin zu sehen, dass
- die Einkommensverluste meist größer sind, wenn der Vater zu Hause bleibt.
- Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen, müssen verstärkt berufliche Nachteile befürchten;
- es ist bei den mehrheitlich noch traditionellen Rollenmustern unüblich und Väter befürchten daher in dieser Rolle einen Verlust gesellschaftlicher Anerkennung.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich noch mehr Väter an der Elternzeit verstärkt beteiligen, steigt unter der Bedingung, dass
- beide Elternpaare gleich viel verdienen,
- das Einkommen der Mutter höher ist als das des Vaters,
- eine gleichberechtigte Partnerschaft vorliegt.
Bezahlung und Chancengleichheit
Grundsätzlich sollten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit bekommen. Leider sieht es in der Praxis anders aus. Zum Start der neuen EU-Kampagne gegen das “Gender Pay Gap” forderte Sozialkommissar Vladimír Spidla diese “Lücke” bei der Entlohnung von Frauen zu schließen. “Wir können die Wirtschaftskrise nur bewältigen, wenn wir das Potenzial aller Bürgerinnen und Bürger nutzen”. Die Angleichung der Löhne von Männern und Frauen hält er daher für ein ebenso moralisches wie ökonomisches Gebot. Bisher ist die Lohnkluft zwischen Männern und Frauen in der Bundesrepublik mit 23 Prozent rund 6 Prozent größer als der europäische Durchschnitt.
Weiterbildung und Chancengleichheit
Weiterbildungen stehen grundsätzlich allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen offen, unabhängig davon, ob sie nun in Vollzeit oder in Teilzeit beschäftigt sind.
Beratungen (Kooperationspartner)::
Informationen:
Arbeitsrechtsurteile:
- Urteil 5 AZR 74/08 vom 03.12.2008
Gleicher Lohn für Alle? - Urteil AZ: 15 Sa 517/07
16 Männer und keine Frau - Urteil 3 Ca 1133/08 vom 02.09.2008
Entschädigung wegen Schwangerschaft nach AGG - Urteil Az. 2 Sa 51/08
Mann darf nicht ins Mädcheninternat - Urteil Az. 15 Sa 63/08 vom 26.06.2008
Artikel:
- Gleichbehandlungsgesetz beschäftigt die Gerichte; Handelsblatt.com, 11.12.2008
- AGG-Hopper halten Gerichte auf Trab; FOCUS Online, 16.10.2008
- Falsche Bewerber: "Bildhübsche dynamische Anwältin gesucht"; sueddeutsche.de, 03.10.2008
- Coming Out am Arbeitsplatz; sueddeutsche.de, 16.08.2008
- Vom Nachteil zum Vorteil; sueddeutsche.de, 14.08.2008
- Gleichstellung: Ministerien sind fest in Männerhand; FOCUS Online, 20.02.2008
Bücher:
- Chancengleichheit als Innovationsfaktor: Die vernachlässigten Potenziale von Frauen (Broschiert) von Lothar Schröder (Herausgeber), Edelgard Kutzner (Herausgeber), Cornelia Brandt (Herausgeber), Februar 2009
- Grüß Gott Frau Pfarrerin: 40 Jahre Theologinnenordnung - Aufbrüche zur Chancengleichheit (Gebundene Ausgabe) von Ursula Kress (Herausgeber), Carmen Rivuzumwami (Herausgeber), Januar 2009
- Chancengleichheit durch Personalpolitik: Gleichstellung von Frauen und Männern in Unternehmen und Verwaltungen. Rechtliche Regelungen - Problemanalysen - Lösungen (Broschiert) von Gertraude Krell, Oktober 2007
- Frauen an der Spitze: Frauen in Führungspositionen (Broschiert) von Corinna Klinert (Autor), Susanne Kohaut (Autor), Doris Brader (Autor), Julia Lewerenz (Autor), Juni 2007
- Diversity Management: Unternehmens- und Personalpolitik der Vielfalt (Gebundene Ausgabe) von Manfred Becker (Herausgeber), Alina Seidel (Herausgeber), Mai 2006
- Diversity Management: Unsichtbare Potenziale fördern (Taschenbuch) von Christine Kuhn-Fleuchaus (Autor),(Autor), März 2008
- Diversity. Das Potenzial-Prinzip: Ressourcen aktivieren - Zusammenarbeit gestalten (Gebundene Ausgabe) von Michael Stuber (Autor), Dezember 2008
- Gender Mainstreaming. Gleichstellungsmanagement als Erfolgsfaktor - das Praxisbuch (Gebundene Ausgabe) von Doris Doblhofer (Autor), Zita Küng (Autor), Januar 2008









