Beratungen, Informationen und Tipps in Liechtenstein
Im Bezug auf die Familienpolitik informierte Regierungsrätin Kieber-Beck ihre Amtskollegin Jacobs darüber, dass insbesondere die Wahlfreiheit sowie die Eigenverantwortung der Familien wichtige Grundsätze bei der Ausgestaltung der liechtensteinischen Familienförderung darstellen. Es werde versucht, den demographischen Herausforderungen gerecht zu werden. Der Staat schaffe durch strukturelle und finanzielle Massnahmen die notwendigen Rahmenbedingungen, in denen die Familien ihre Aufgaben optimal wahrnehmen können. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, nehme die Liechtensteinische Landesverwaltung in der Unterstützung der Teilzeitarbeit eine Vorreiterrolle ein.
In Liechtenstein sei seit 1999 das Gleichstellungsgesetz in Kraft, welches sich auf Gleichstellung von Mann und Frau in der Arbeitswelt beziehe. Durch Diskriminierungsverbote, welche im Gleichstellungsgesetz festgehalten sind, werde die Vereinbarkeit von Familie und Erwerb unterstützt. Mit dem Gleichstellungsgesetz werde auch die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau gefördert. Weiters berichtete Regierungsrätin Kieber-Beck über den Chancengleichheitspreis und den Vatertag, der seit einigen Jahren in Liechtenstein erfolgreich angeboten wird.
Statistik
Am 31.12.2006 (2005) fanden insgesamt 31074 (30170) Voll- und Teilzeitbeschäftigte Arbeit in Liechtenstein.
80.0% der Beschäftigten in Liechtenstein arbeiteten 2006 in Vollzeit und 20.0% in Teilzeit. 79.2% aller Teilzeitbeschäftigten waren Frauen. Bei den Männern hatten 93.2% eine Vollzeitbeschäftigung. Bei den Frauen lag der Anteil mit 59.1% deutlich tiefer.
Per 31. Dezember 2006 (2005) arbeiteten 20.0% (19.8%) aller Beschäftigten oder 6200 (5967) Personen Teilzeit.
Am Stichtag arbeiteten 4910 (4743) Frauen oder 40.9% (40.6%) der Beschäftigten Frauen Teilzeit; im Gegensatz zu den Männern, von denen nur 1290 (1224) oder 6.8% (6.6%) einer Teilzeitbeschäftigung nachgingen. Betrachtet man die Teilzeitbeschäftigten nach Sektoren, so fanden sich die meisten Teilzeitbeschäftigten im dritten Sektor (Dienstleistungen), nämlich 4998 (4812) Personen oder 80.6% (80.6%) aller Teilzeitbeschäftigten.
Wohn- und Arbeitsort
Am Stichtag waren 24559 (23651) Personen oder 79.0% (78.4%) aller in Liechtenstein Beschäftigten ausserhalb ihrer Wohngemeinde tätig. Der Anteil derer, die ihren Ar-beitsort in der eigenen Wohngemeinde hatten, reduzierte sich von 21.6% auf 21.0%. 52.9% (53.0%) der ausserhalb ihrer Wohngemeinde beschäftigten Personen gingen nach Vaduz oder Schaan zur Arbeit. Nach Vaduz pendelten 6947 (6720) und nach Schaan 6043 (5823) Personen.
Voll- und Teilzeitarbeitsplätze
Am 31. Dezember 2006 (2005) standen 31074 (30170) Voll- und Teilzeitbeschäftigten insgesamt 31694 (30757) Voll- und teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung. Davon entfielen 51.9% (52.6%) oder 16459 (16167) Arbeitsplätze auf Einwohner Liechtensteins. Nach Staatsbürgerschaft betrachtet belief sich der Ausländeranteil am Arbeitsplatz auf 66.2% (66.0%).Betrachtet man die Verteilung der Arbeitsplätze auf die Geschlechter, so entfielen 308 (18698) oder 60.9% (60.8%) aller Arbeitsplätze auf Männer und 12386 (12059) oder 39.1% (39.2%) auf Frauen.
Beschäftigte
Alle Personen, die mehr als 6 Stunden pro Woche tätig sind, sind dem Liechtensteinischen Unternehmensregister (LUR) zu melden, unabhängig davon, ob sie einer bezahlten Arbeit nachgehen oder unentgeltlich tätig sind. Als Beschäftigte gelten Angestellte und Arbeiter, Selbständigerwerbende, Inhaber, Pächter, Direktoren, Pfarrer, Lehrlinge, Aushilfen, im Aussendienst tätige Personen sowie Volontäre, Praktikanten und mitarbeitende Familienmitglieder.







